Unter den angeführten Traumberufen taucht heute immer häufiger auch die Angabe Privatdetektiv auf. Gerade viele junge Männer träumen davon – nicht zuletzt beeinflusst durch diverse Fernsehsendungen – als privater Ermittler Karriere zu machen. Dabei haben sie oft keine rechte Vorstellung davon, wie das Berufsbild eines Privatdetektivs aussieht. Die sonst in Deutschland in der Regel übliche, so genannte duale Berufsausbildung mit praktischer Arbeit und Berufsschulunterricht gibt es für diese Bezeichnung nicht.
Da sich im Prinzip jeder ein Schild mit der Bezeichnung „Private Ermittlungen“ an die Tür hängen kann, ist es wichtig, sich vor Auftragserteilung genau nach Werdegang und Ausbildung zu erkundigen. Wurden entsprechende Kurse absolviert? Hat der Privatdetektiv an einer Ausbildung zum Personenschutz teilgenommen?
Die rechtliche Situation für den Ermittler ist ohnehin schwierig, da ein Privatdetektiv in Deutschland als Privatperson gilt und er daher ohne die Vorrechte, wie sie beispielsweise ein Polizist oder Staatsanwalt hat, auskommen muss. Hat man sich dazu entschlossen, einen Privatdetektiv aufzusuchen, so kann auch eine entsprechende Recherche im Internet oder die Empfehlung von Bekannten hilfreich sein, um einen seriösen Ermittler auszuwählen. Kommt es dann zum ersten Kontakt und Auftragserteilung, sollte auf jeden Fall ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.
Diese Verträge nennt man üblicherweise Ermittlungsauftrag. Darin ist unbedingt genau festzulegen, welche Erwartungen und Bedingungen man hat. Soll ein Privatdetektiv nur verdeckt ermitteln oder eine Person rund um die Uhr beschatten? Sollen Videoaufzeichnungen oder Fotos als Beweismittel gefertigt werden? Nicht selten werden die durch einen Privatdetektiv gelieferten Beweise vor Gericht nicht anerkannt, wenn dabei gegen das Gesetz verstoßen wurde. Eine penibel genaue, rechtlich einwandfreie Vorgehensweise ist daher unabdingbar.
